Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ringeln
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ring
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ringbürgerlich
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Ringe
Ringel
ringeln
, v.
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I
einem Schwein einen Ring (II) durch den Rüssel ziehen, damit es nicht den Boden durchwühlt
bdv.:
2ringen (I)
vgl.
kammen
- zu herbstzeiten die schwein ringelnvor 1483 NÖsterr./ÖW. IX 820Faksimile (ca. 53 KB)
- es ist auch unser landsrecht, das ain yederman seine schwein ringln sol vor sand rudbrechtstag hynz auf sand marteinstagum 1500 Tirol/ÖW. XVII 12
- das ... die schwein geringlt [werden] ... damit nyemands schaden beschech1531/56 Tirol/ÖW. XVII 6
- dat elc zyn zwinen ringhelen zal binnen den derden daghe1552 CoutBruges I 215Faksimile - im Internet Archive
- wie vnd wann man die außlauffenden schwein ringln sollBairLO. 1553 IV 22, 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß sie [Bauersleute] ... alsbald die gefrier aufgehet und ehe das erdreich weich wird, die schwein ringeln und sie nicht mehr ungeringelt lauffen lassen1600 CJVenatorio-Forest. III 86Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- soll ein jeder seine schweine sowol im früheling alß im herbst ringelen, poena der gemeinde ein vierdup bier1670 OstfriesBauerR. 108
- sollen die ... schwein ... geringelt und gekhampt werdenoJ. Hinterseer,Gastein 384
II
einen Baum (verbotenerweise) ringsum abschälen, um die Rinde zu verwerten
- ringeln, arbores decorticare, heißt in der chur-saͤchsischen forst- und holtz-ordnung von 1560 §. 44. nichts anders, als die rinden oder schalen derer baͤume rings herum ... abschaͤlen1742 Zedler 31 Sp. 1674Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachdeme ... die ... anzeige geschehen ist, daß so viele junge baͤume muthwilliger weise geringlet, abgeschnitten und ausgerissen, oder sonst mit fleiß verdorben worden; so haben wir den ... entschluß genommen, dergleichen frevler ... mit ... dreyjaͤhrigen arbeitshausstraf zuͤchtigen ... zu lassen1758 KurpfSamml. IV 657Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das ringeln der baͤume in dem ganzen schloßgartenbezirk wird hiemit schaͤrfest bei strafe von 5 rthlern ... verboten1806 HeidelbPolGes. 65