Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringerung
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Ringerer
ringern
Ringerung
, f.
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Verringerung, Minderung
vgl.
Minderung,
Moderation
- enderung oder ringerung der müntz1528 Wielandt,BadMünzG. 98
- als auch den commissarien die ringerung der anschlaͤg zu thun befohlen worden1532 RAbsch. II 360Faksimile (ca. 110 KB)
- in ringerung des alten grundtdienst1552? Walther,Trakt.(Ri.) 10Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- wo einer oder mehr staͤnde waͤren, so sich in vorigen anschlaͤgen zu hoch beschwert zu seyn erachten und noch eine geringere oder weitere ringerung begerten1556 Moser,KreisAbsch. I 44Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben etliche fuͤrsten und staͤnde uͤber die vorige moderation noch weitere ringerung auf etliche jahr erlangt1565 Moser,StaatsR. 30 S. 524Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo dann einiger stand ob solcher der verordneten moderatorn ringerung oder abschlagung sich beschwert zu seyn vermeynen wuͤrde1570 RAbsch. III 303Faksimile (ca. 116 KB)
- sie [kirchliche Rechnungsprüfer] sollen aber in expedirung solcher rechnung die unnöthige zerungen, weil die zu ringerung der gemeinen kasten gereichen, meiden1573 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 118Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die ringerung und staigerung des uberzinß1577 Steiermark/ÖW. VI 13Faksimile (ca. 38 KB)
- ringerung des weitläuffigen costlichen hofwesens1618 WürtLTA.2 III 368
- ohne einigen abgang, schaden oder ringerung1636 Schrötter,ÖStaatsr. II 323
- daß etliche ständ ... bey ihren mitständen ... so gar kein mitleiden, weniger eine ringerung oder auch nur zahlungsfrist finden mögen1648 Gothein,Colloqu. 75
- ringerung, detrimentum, valvatio, empirance, heißt in der muͤntze eine verschlimmerung der muͤntze1742 Zedler 31 Sp. 1676Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)