Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringerungserkenntnis

Ringerungserkenntnis

, f.

Entscheidung über eine Moderation (II) 
  • haben sich unser cammer-richter und beysitzer derselbigen [staͤnde] in dieser ringerungs erkandtnuß nicht anzunehmen
    1559 RAbsch. III 185