Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringfüge

Ringfüge

, f.

Geringfügigkeit
  • soll [es] ... zu des ... gerichts entschayd steen, dieselbigen nach ringfüege, mittelmeßigkeyt oder schwere der sache aufschub ... zu geben
    1577 WürtLändlRQ. I 696
unter Ausschluss der Schreibform(en):