Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ringhaltig

ringhaltig

, adj.

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gering an Gehalt oder Wert
  • falsche und zuviel ringhältige pfenning
    1609 Münzedikt/DWB. VIII 1011
  • wegen der zwischen denen parteien ratione solutionis debitorum (welche unter der nechst-verwichenen münzveränderung entweder in ringhaltig oder sonsten hochgesteigerter guter münz contrahiret worden) vorlaufenden strittigkeiten
    1625 Schlesien/QNPrivatR. II 2 S. 77
  • [Dekret wegen] des wucherlich verderblichen auswechslens und ausfuͤhrens der bessern und hereinschiebens der ringhaltigern sorten
    1693 UrkJudRegensb. 451
  • zum vertrieb ihrer [muͤnzmeister] ringhaltigen ... geldsorten
    1801 Beyschlag,BeitrNördl. VI/VII 25f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):