Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ringhaltig
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Ringfüge
Ringsgenosse
ringhaltig
, adj.
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gering an Gehalt oder Wert
- falsche und zuviel ringhältige pfenning1609 Münzedikt/DWB. VIII 1011
- wegen der zwischen denen parteien ratione solutionis debitorum (welche unter der nechst-verwichenen münzveränderung entweder in ringhaltig oder sonsten hochgesteigerter guter münz contrahiret worden) vorlaufenden strittigkeiten1625 Schlesien/QNPrivatR. II 2 S. 77
- [Dekret wegen] des wucherlich verderblichen auswechslens und ausfuͤhrens der bessern und hereinschiebens der ringhaltigern sorten1693 UrkJudRegensb. 451
- zum vertrieb ihrer [muͤnzmeister] ringhaltigen ... geldsorten1801 Beyschlag,BeitrNördl. VI/VII 25f.
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