Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringsgenosse

Ringsgenosse

, m.

Teilhaber an den Rechten und Pflichten einer Gemeinschaft innerhalb eines bestimmten Umkreises
  • die gemeinen ringsgnoßen deß hochwaldts
    1678 LaupenAmtsbez. 190
  • daß solche gemeine ringsgenossen, die mehr rechtsamme besitzen, als ihren gütern zukommt, diese zu viel besitzenden rechtsammen an andre ... verhandeln können
    1765 LaupenAmtsbez. 383