Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringsgenosse
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Ringerungserkenntnis
Ringerungshandlung
Ringerungsrelation
Ringerungssache
Ringerungstag
ringfertig
ringfertiglich
Ringfreiheit
Ringfüge
Ringsgenosse
, m.
Teilhaber an den Rechten und Pflichten einer Gemeinschaft innerhalb eines bestimmten Umkreises
vgl.
Genosse (I)
zu
Ring (XI)
- die gemeinen ringsgnoßen deß hochwaldts1678 LaupenAmtsbez. 190Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß solche gemeine ringsgenossen, die mehr rechtsamme besitzen, als ihren gütern zukommt, diese zu viel besitzenden rechtsammen an andre ... verhandeln können1765 LaupenAmtsbez. 383Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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