Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rinnen
Artikel davor:
ringmütiglich
Ringpetschaft
ringschätzig
Ringsekret
Ringsignet
Ringstrafung
ringwichtig
Ringzaun
Rink
Rinne
rinnen
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
fließen, schwimmen; rechtl. in Verbindung mit einem fließenden Gewässer, dem (tote) Straftäter übergeben werden
- beschaͤch ... das jeman jn vnser statt vnd vnserm gericht jm selber den tod an taͤtt vnd das kuntlich waͤre, den oder die sol man verschlachen jn ein vasß vnd an jetwedern boden ein brieff, was er getaͮn haut, vnd sol man jn laͮssen uff die Lintmag vnd laussen ruͥnnen1384 BadenArgStR. 46Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- mit dem wasser richten ... den armen menschen hinab ... in fryem Ryn rinnen lassend1541 BaselRQ. I 1 S. 380 Anm.Faksimile (ca. 210 KB)
- [die Asche verbrannter Straftäter warf man] in ein rünet wasser1542 SchweizId. VI 1003Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- der nachrichter solle den erhenkten [Selbstmörder] mit für abtun und die eschen dem rühnenden wasser befehlen1654 SchweizId. VI 1003Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
(in Schuld) geraten, kommen
- als H.S. ... gen vns ... in schuld gerunnen was1486 Indersdorf II 130Faksimile (ca. 384 KB)
- etlich, so jrer vnordenlichen boͤsen haußwirtschafft halb in schuld rynnenBairLO. 1553 IV 15, 2, 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- welche ... also in schuld gerunnen seind, die sollen zů der cession nit gelassen ... werdenBairLO. 1553 IV 15, 2, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit