Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterfahne

Ritterfahne

, f., auch m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Fahne eines Ritters, meton. auch die Ritterschaft (1648)
  • closter W. [versucht] ... nach allen kräfften sich von dem römischen adler ledig zu machen: vnd [hat] unter dem ritterfahnen mehrere stewr-freiheit gesucht
    1648 Gothein,Colloqu. 94
  • das gantze kayserliche kriegs-heer war im liechten harnisch, derer ritter-fahnen eingewickelt, und nur alleine der reichs-adler-fahne fliegend gefuͤhret wurde
    1735 Fuhrmann,Öst. II 247
II
ritterschaftliche Heeresabteilung
vgl. 1Fahne (B)
unter Ausschluss der Schreibform(en):