Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterkataster

Ritterkataster

, m.

Grdw. ital. catastro 
Steuerregister der Ritterschaft
  • ein dem ritter-catastro einverleibtes ort
    1691 Moser,StaatsR. 31 S. 383
  • daß alle reichs-freye ohnmittelbahre guͤther, welche der ritter-truhe und catastro vor dem dreyßigjaͤhrigen krieg wuͤrklich eingeschrieben gewesen seyn, die freyheit behalten
    1717 Mader,ReichsrMag. IV 393