Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterknecht

Ritterknecht

, m.

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als Standesbezeichnung mit unterschiedlicher Abstufung

I wie Ritter (I) 
  • des so hebbe wy eine gnade geven all unsern ritter-knechten, steden, und alle den jenen, de in unsem lande ... wohnet
    1368 Moser,RStändeLand. 166
II Dienstmann (B), der dem Ritter (I) untersteht
  • soll ... was von unser frstl. tafel an eßen vorig bleibet ... dem cammerknechte und cammerboten und dan dem ritterknechte ... gereicht ... werden
    1624 Pommern/Kern,HofO. I 164
  • also ist hingegen von denen deutschen gewiß, daß sie so gar zu ihren kutschern und ritterknechten bey feldzuͤgen niemand anders, als freye leute genommen
    1770 Cramer,Neb. 101 S. 36
unter Ausschluss der Schreibform(en):