Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermatrikel

Rittermatrikel

, f.

Matrikel (III) der Ritterschaft
  • sie [Steuer] wäre dann ... zu denen ... gewöhnlichen außlagen, der ritter-matricul gemäß, angeleget
    1678 Karst,Neustadt/H. 231
  • daß alle in der rittermatrikel von alters her begriffene guͤter ein corpus constituirten
    1688 Kerner,RRittersch. II 265
  • daß in denen alten rittermatriculn nicht die guͤter, von welcher wegen gesteuert worden, sondern nur die personen ... benahmest worden [sind]
    1775 Moser,Beitr. 68
  • die ritterschaft wuͤrde also die ohnmittelbarkeit ihrer ganzen domanial-guͤther verliehren, wenn sie, solche aus der ritter-matrikul zu erweisen, wollte angehalten werden
    1780 Mader,ReichsrMag. I 45
  • die ... landesherrliche verordnung ... ist zu erhaltung der, bei fuͤhrung der ritter-matricul so noͤthigen ordnung ... erneuert
    1795 BrschwWolfenbPromt. VI 339