Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittermatrikel
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Rittermatrikel
, f.
Matrikel (III) der Ritterschaft
- sie [Steuer] wäre dann ... zu denen ... gewöhnlichen außlagen, der ritter-matricul gemäß, angeleget1678 Karst,Neustadt/H. 231
- daß alle in der rittermatrikel von alters her begriffene guͤter ein corpus constituirten1688 Kerner,RRittersch. II 265Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß in denen alten rittermatriculn nicht die guͤter, von welcher wegen gesteuert worden, sondern nur die personen ... benahmest worden [sind]1775 Moser,Beitr. 68Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die ritterschaft wuͤrde also die ohnmittelbarkeit ihrer ganzen domanial-guͤther verliehren, wenn sie, solche aus der ritter-matrikul zu erweisen, wollte angehalten werden1780 Mader,ReichsrMag. I 45Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die ... landesherrliche verordnung ... ist zu erhaltung der, bei fuͤhrung der ritter-matricul so noͤthigen ordnung ... erneuert1795 BrschwWolfenbPromt. VI 339