Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterordnung

Ritterordnung

, f.

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schriftliches Regelwerk für die Ritter und Ritterkreise, welches ua. durch vertragliche Vereinbarung der einzelnen Ritter untereinander zustandegekommen ist
  • [Buchtitel:] deß h. röm: reichs frey-ohnmittelbahrer ritterschafft im vndern Elsaß adeliche ritter-ordnung, privilegia, vnd kays. rescripta [1653]
  • an selbigem ort schluge der keyser ... fůrsten, graven, landherren und von adel, derer viele allbereit vorhin rittere gewesen zu rittern: da man ihnen die ritterordnung vorgelesen und die ... ritter alle kniehend den rittereyd abgeleget [haben]
    1668 Fugger,Ehrensp. 586
  • [Buchtitel:] anweisung, wie bey des heil. röm. reichs ohnmittelbahrer ritterschafft in Francken ... die, crafft gemeiner von der röm. keyserl. mayt. allergnädigst confirmirter ritter-ordnung, obliegende jährliche abhörung ... vorzunehmen ... seyn solle [oO. ca. 1673]
  • andere vertraͤge haben ... ihren ... nutzen, seynd aber nur von solchen corporibus errichtet worden, welche in der lehre von der staats-verfassung des teutschen reichs in keinen sonderlichen betracht kommen, wohin ... die ritter-ordnungen ... gehoͤren
    1737 Moser,StaatsR. I 284
  • daß der ... adel zu allen tugenden ... zum besten des vaterlands, verbunden sey. wie daruͤber die alten thurnier und ritter ordnungen ... koͤnnen nachgelesen werden
    1752 v.Loen,Adel 263
  • ritter- und gerichtsordnungen 
    1780 Mader,ReichsrMag. I 56
  • diese vertraͤge [zwischen Mitgliedern des Ritterkantons usw.] ... erhalten oft von der form ihrer errichtung her, oft von ihrem inhalt mancherley ... namen und heißen ... ritterordnungen ... proceß- gerichts- austrags- oder executionsordnungen
    1786 Kerner,RRittersch. I 27
  • die reichsritterschaft bezeigt ihre unterwürfigkeit, daß die reichsritter auf die ritterordnungen schwören
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 86
  • ohne dessen [Kaiser] confirmation keine statuten und ritterordnungen gültig sind
    1804 Gönner,StaatsR. 406
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