Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterortskasse

Ritterortskasse

, f.

Ritterkasse eines Ritterorts 
  • daß alle ... inhaber der adeligen güter ... davon die anlag zu entrichten ..., die vom direktorio oder hauptmannschaft per majora ausgeschriebene steuer und anlagen zur ritterortskassa zu leisten haben
    1652 BambBer. 53, 2 (1891) 181