Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterpferd

Ritterpferd

, n.

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Reitpferd eines Ritters (I); das Pferd wird auf dem ritterlichen Lehnsbesitz für den Fall eines Heereszugs gehalten; die Verpflichtung hierzu kann auch in Geld abgelöst werden
  • riddereperde aver, ors unde teldere unde runtziden, den n'is nen weregelt gesat
    1224/35 (Hs. 1369) SspLR. III 51 § 2
  • auf jedes dieserer lande ritter- und lehenpferde monatlich 10 ... in 5 monaten 50 reichsthalere ... abefordern
    1644 ProtBrandenbGehR. II 351
  • [Gesuch der Ritterschaft beim Kurfürsten, daß er] auch die ritterpferde, außer in dem aͤußersten nothfall, nicht auffordern, noch zur musterung begehren [soll]
    1657? v.Carlowitz,RiPferdsgeld 58
  • eine speciem der musterung machet auch der aufboth und auswaͤhlung der ritter-pferde, welche die vasallen dem lehen-herrn in kriegs-zeiten beytragen muͤssen
    1705 KlugeBeamte I2 588
  • daß nemlich ein jedes ritterpferd jährlich auf vierzig rthlr. gesetzet werden sollte
    1717 ActaBoruss.BehO. II 481
  • daß ... getreue ritterschafft und ... vasallen ... zu solchem ende mit einem jaͤhrlichen canone von funfftzig thalern vor jedes ritter-pferd deroselben [kgl. Maj.] ... an hand gehen werden
    1717 CCMarch. II 5 Sp. 86
  • das ritter-pferd muß der vasall von den erhebenden nutzungen des lehns unterhalten
    1751 Buder 1164
  • daher ein ritter vom teile seines vaͤterlichen gutes, welches er verdinet, keine steuer leistet. es ist aber dißfalls der anschlag des ritter-pferdes zur maasregel zu nemen
    1757 Estor,RGel. I 236
  • meines erachtens ... verbindet uns die ... vernunft, die lehensverfassung abzuschaffen, die lehen in erbe zu verwandeln, den ritterguͤtern einen maͤßigen jaͤhrlichen beytrag, nach maaßgebung der darauf haftenden ritterpferde, aufzulegen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 405
  • [Vergleich zw. Württemberg u. d. Ritterkantonen Neckar-Schwarzwald u. Kocher:] daß, wo die lehens-dienste nicht in den lehen-briefen bestimmt seyen, bei ... krieg ... von jedem vasallen ... die haͤlfte der ... bisher angesezten ritter-pferden, je eines zu hundert und zwanzig gulden gerechnet, richtig abgefuͤhret ... werden solle
    1769/89 Kerner,RRittersch. III 279
  • zu einem volonteur werden folgende requisita erfordert ... daß er freywillig ... sich bey der armee ... aufhaͤlt, und diesemnach sind nicht dafuͤr anzusehen ... die aufsitzende vasallen oder ritterpferde 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 16
  • von der jaͤhrlichen bezahlung der ritterpferde in den preußischen staaten
    1785 Fischer,KamPolR. I 489
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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