Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterricht

Ritterricht

, n.

wie Rittergericht (II) 
  • [weil der Bischof den Streit] us sinem ritterrichte ... in den hof zu Rome in ein geistlich recht [gezogen]
    1421 Transehe,LivlMannl. 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):