Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftkasse

Ritterschaftkasse

, f.

wie Ritterkasse 
  • so ist den herrn geistlichen gar wohl bekannt, daß sie in krafft der ritterschaftlichen privilegien von denen alienirten und von der ritterschafft an sie gebrachten oder an [g]efallenen guͤtern zu der ritterschafft-cassa contribuiren sollen
    1665? Mader,ReichsrMag. III 546