Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftshauptmann

Ritterschaftshauptmann

, m.

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Vorsitzender der estländischen und der livländischen Ritterschaft (II), auch als Landgerichtsvorsitzender
Sachhinweis: Schmidt,LivlRG. 187f.
  • es moͤgen aber die parten, welche sich durch des nieder-gerichts spruch beschweret finden ... an das landgericht fuͤrm ritterschafts-hauptmann, als praͤsidenten, appelliren
    1650 EstRitterLR. 169
  • aus dem mittel der ... ritterschafft einen redlichen ... mann zum ritterschaffts-hauptmann erwählen
    1694 SammlLivlLR. II 1332
unter Ausschluss der Schreibform(en):