Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterschaftsrente

Ritterschaftsrente

, f.

der livländischen Ritterschaft (II) zustehendes Einkommen
  • so wollen ... k.m. ... zu folge der zu H. gegebenen ... resolutionen, durch ein offenes edict ... die eintreibung der ritterschaffts-renten betreffend, die ritterschaffts-beamte authorisiren
    1680 SammlLivlLR. II 771
unter Ausschluss der Schreibform(en):