Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstandseinwohner
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Ritterstand
Ritterstandseinwohner
, m.
wie Ritterstandperson
- wann deren einer [richter] mit tod abgienge, soll hinwiederum eine hierzu taugliche person von ihro fuͤrstl. gnaden herrn land-marschalls und anderen herren richter aus den herren- oder ritter-standts inwohnern dieses fuͤrstenthums an dessen stadt erwehlet ... werden1592 Weingarten,Fasc. II 312Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg