Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstandseinwohner

Ritterstandseinwohner

, m.

wie Ritterstandperson 
  • wann deren einer [richter] mit tod abgienge, soll hinwiederum eine hierzu taugliche person von ihro fuͤrstl. gnaden herrn land-marschalls und anderen herren richter aus den herren- oder ritter-standts inwohnern dieses fuͤrstenthums an dessen stadt erwehlet ... werden
    1592 Weingarten,Fasc. II 312