Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstift

Ritterstift

, n.

adelige, mit einer Stiftung zB. an Grundbesitz ausgestattete Körperschaft
  • demnach auch ... das adeliche ritterstift zu St. Peter zu Wimpffen im Tal das ius episcopale et patronatus ... gehabt [hat]
    1698 BadW. 172
  • das adeliche ritter-stifft zu st. A.
    1716 Nominationsrecht 43
  • D.L. herr von H. ... des hohen domstifts zu L. wie auch der beiden ritterstifter zu St.A. und B. capitularen
    1718 Eranien I 100
  • die teutschen hohen erz-dom und ritterstifter, denen die kur- und fuͤrstenwahl zustehet, daher die stiftsmaͤßigkeit ihrer glieder zu erproben, sich gefallen lassen
    1780 Mader,ReichsrMag. I 82
  • M. wurd schon an. 1140 durch die stifter E.s von dem ritterstift st. B. in W. erkauft
    1786 Montag,AbteiEbrach 20
unter Ausschluss der Schreibform(en):