Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterstift
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Rittersteuer
Ritterstift
, n.
adelige, mit einer Stiftung zB. an Grundbesitz ausgestattete Körperschaft
- demnach auch ... das adeliche ritterstift zu St. Peter zu Wimpffen im Tal das ius episcopale et patronatus ... gehabt [hat]1698 BadW. 172Faksimile (ca. 74 KB)
- das adeliche ritter-stifft zu st. A.1716 Nominationsrecht 43
- D.L. herr von H. ... des hohen domstifts zu L. wie auch der beiden ritterstifter zu St.A. und B. capitularen1718 Eranien I 100
- die teutschen hohen erz-dom und ritterstifter, denen die kur- und fuͤrstenwahl zustehet, daher die stiftsmaͤßigkeit ihrer glieder zu erproben, sich gefallen lassen1780 Mader,ReichsrMag. I 82Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- M. wurd schon an. 1140 durch die stifter E.s von dem ritterstift st. B. in W. erkauft1786 Montag,AbteiEbrach 20Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)