Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ritterversammlung

Ritterversammlung

, f.

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offizielle Zusammenkunft der Angehörigen des Ritterstandes
  • dißerhalben [Hilfeersuchen] ein aigene abordnung an euch zu thun, und bey denen hergebrachten ritter-versamblungen hieruͤber weitlaͤufftiger handlung pflegen zu lassen
    1664 Mader,ReichsrMag. II 588
  • die zeitung von dessen [Kg. Ludwigs] einfall in H. kame vor den erzherzog am andern tag der ritter versamlung 
    1668 Fugger,Ehrensp. 882
  • daß die ... in ihren schilden, helmen und farben bemerckte ... adeliche ahnen ... bey unsern ritter- und land-tags-versammlungen, jedesmahl ... aufgenommen worden [sind]
    1742 Moser,Hofr. I Beil. 325