Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittlohn
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Rittertruhe
Ritterversammlung
Ritterviertel
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Ritterwesen
Ritterwohnung
Ritterzehrung
Ritterzettel
(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
, m.
wie Reitlohn
- rittlohn dess amptmanns1648 BernMand. VII 2 § 15
- wann er [camerarius], wegen uͤblen wetters und weiten wegs, ein pferd nehmen muͤßte, auch der rittlohn nebst dem futtergeld in der rechnung paßiret werden [soll]1774 SammlBadDurlach II 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein landpfarrer ... [hat] nur dann rittlohn zu fordern, wenn sein weg ihn uͤber eine stunde weit fuͤhrt1806 Roman,BadKirchR. 369Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)