Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rittmeisteramt
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Ritterwesen
Ritterwohnung
Ritterzehrung
Ritterzettel
(Ritterzoll)
Rittgulden
Rittlohn
Rittmatte
Rittmeister
Rittmeisteramt
, n.
Tätigkeit eines Rittmeisters (I)
- daß einem rittmeister ... auf ein jedes geruͤst ... pferdt ... sechtzig kreutzer geraitet, monathlich zu seiner ordentlichen besoldung auf sein rittmeister-amt, und zu werb-geld entrichtet werden sollte1563 Moser,KreisAbsch. I 264Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter den dreyen aͤltesten senioren [der Kapitelsherren] sollen diese drey aemter, als præfectur- oder rittmeister-amt, zum andern das structur-, zum dritten das salin- und panisten-amt, von vier jahr umwechseln1613 Staphorst,HambKG. I 2 S. 426Faksimile - in Google Books