Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Robotbrot

Robotbrot

, n.

Verpflegung bei der Robot (I) 
  • wie auch bei andern herrschaften ... inß khünftig wenigist daß robathbrodt geraicht werden [soll]
    1654 NÖLO. V 2, 04 § 4
  • da einer [der Fronarbeiter] spötter erscheinen oder gar außbleiben wurde, denselben solle nit allein kein robathbrot gegeben sondern noch darzue umb 3 fl. gestrafft werden
    1670 NÖsterr./ÖW. XI 142
  • wie auch bey andern herrschafften und orthen, wo deren keines bißhero im gebrauch gewesen, ins kuͤnfftig wenigist das robath-brod ... darfuͤr [Robotleistung] gereicht werden
    1679 TractIurIncorp. 591
  • solle inskünftig das robathbrot ... zwei pfund schwer ... gereichet werden
    1753 Chorinsky,Mat. IV 208