Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): robotfrei

robotfrei

, adj.

von der Robotpflicht befreit (von Personen); nicht mit der Robotpflicht belastet (von Grundstücken)
  • das ich von allem ... guet, so ich ... im purgfrid hab ... zinsfrey, rabatfrey ... vnd machtfrey sein sol mein lebtag
    1456 SPaulUB. 426
  • [Marktprivileg:] sie sollen auch robathfrei sein
    1597 OÖsterr./ÖW. XIV 403
  • welcher meines gnedigen herren richter ist, der ist robath- und dienstfrei 
    16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 125
  • zu desto besserer conservation der unterthanen wird denen robothsamben pawern in der wochen ein tag ... zu bestellung ihrer würdtschafft robothfrey gelassen
    1674 JbNatÖk. 164 (1952) 363
  • H. ist ein frei eigen ... wiewol es nicht robathfrei ist
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 68
  • ob die sonn- oder feiertäg robbathfrei sein
    1752 Chorinsky,Mat. III 199
unter Ausschluss der Schreibform(en):