Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): robotfrei
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robotfrei
, adj.
von der Robotpflicht befreit (von Personen); nicht mit der Robotpflicht belastet (von Grundstücken)
vgl.
dienstfrei (III),
robotsam
- das ich von allem ... guet, so ich ... im purgfrid hab ... zinsfrey, rabatfrey ... vnd machtfrey sein sol mein lebtag1456 SPaulUB. 426
- [Marktprivileg:] sie sollen auch robathfrei sein1597 OÖsterr./ÖW. XIV 403
- welcher meines gnedigen herren richter ist, der ist robath- und dienstfrei16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 125Faksimile (ca. 42 KB)
- zu desto besserer conservation der unterthanen wird denen robothsamben pawern in der wochen ein tag ... zu bestellung ihrer würdtschafft robothfrey gelassen1674 JbNatÖk. 164 (1952) 363
- H. ist ein frei eigen ... wiewol es nicht robathfrei ist17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 68Faksimile (ca. 45 KB)
- ob die sonn- oder feiertäg robbathfrei sein1752 Chorinsky,Mat. III 199
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