Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßarbeit

Roßarbeit

, f.

Spanndienst mit Pferden
  • die eingepfarrten [sind] aber roß- und handarbeit nach richtiger abteilung darzu [erhaltung der kirchen- und schulgebäude] zu leisten angewiesen
    1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 591
  • alle hand- und roß-arbeit soll auch des gantzen [Sonn-]tages nachbleiben
    1739 MagdebKO. 42
unter Ausschluss der Schreibform(en):