Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßteilung
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Roßtäuscher
Roßtauscherrecht
roßtäuschlen
Roßtäuschler
Roßtäuschlerei
Roßteilung
, f.
von Pferden, die in gemeinsamem Besitz sind: Zuteilung der Pferde an ihre Besitzer
- [Übschr.:] von rosstailung ... die bruchross söllent tailig sin acht tag vor ... martinstagum 1500 RottweilStR. Art. 489Faksimile (ca. 190 KB)