Roßzoll, m.
Roßzoll, m.
Abgabe bei dem Handel oder bei Transporten mit Pferden
bdv.:
Pferdezoll
vgl.
Roßmaut
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die besetzte gulten, ungelt, zoll werden jarlich auf 30,000 fl. geschazt und obschon der rosszoll nit ewig, mocht man ihn villeicht im kauf ewig machen1550 Druffel-Brandi I 394 Faksimile
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wiewol die roͤm. kaͤys. majest. vnser allergnediger herr bey vnser regirung einen roß-zoll auff 6 jar ... bewilligt1554 Struve,PfälzKHist. 41 Faksimile
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[Beschwerde:] ob dem neu erhöchten vich- und rosszoll, wan einer ein pferd verkauft oder ... zu markt reitet, ob ers schon nit verkauft, dass er vom gulden zwen pfenning zu zoll geben mieße1608 WürtLTA.² III 68
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von den hellerleuten, reffträgern und stoßkärchern, welches auch dem roßzoll anhängig1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 552
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mit verzollung der federn soll es durchauß der wollen gleich gehalten und fuͤrauß von jedem centner federn so vil zoll als vom centner wollen, in und ausser lands, auff- und abgerechnet, neben dem roß-zoll genommen und eingezogen werden1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 212 Faksimile
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[Übschr.:] roß-zoll1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 221 Faksimile
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so die aussern müller ... ihr korn herein zu marckt führen, so sollen sie davon denn rosszoll unter denn thoren geben1672/1740 SchwäbWB. V 427 Faksimile
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juden, welche hier nur durchraisen, sollen allein daß halbe kopfgelt à 10 kr. bezahlen, darneben aber von ihren durchführenden pferdten den bißherigen roßzoll ebenmässig entrichten1699 Miedel,JudenMemmingen 47
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[Buchtitel:] tax-rolle über den roß-zoll, heller-karren, schubkärcher und reffträger-gebühren (Frankfurt 1750)
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tax-rolle uͤber den roß-zoll ... wann ein pferd verkaufft oder vertauschet wird, so giebt der verkaͤuffer von jedem reichsthaler in den messen unterkauff-geld ... 2 kr.um 1750 Tax-Rolle über den Roß-Zoll, Heller-Karren, Schubkärcher und Reffträger-Gebühren 1r