Rotgerberhandwerk, n.
Rotgerberhandwerk, n.
pl. -handwerker
I
Zunft der Rotgerber
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ob also ein ausman, minder oder mer dann fuͤnfftzig heuͤten oder feel kauffte, dauon ein einwoner vnsers fuͤrstenthumbs, rot- oder weißgerber handwercks, theil von solchen erkaufften heuͤten oder feelen begerte, das selbig soll jme vom keuͤffer ... zugelassen werden1552 Reyscher,Ges. XII 208 Faksimile
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solle den ... rothgerber auch schuechmacher handwerckher ... auferladen sein, daß sie ... handtwerkhs brauch gewohnhait ... halten1650 SchrBodensee 42 (1913) 59
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kein meister im land soll befugt seyn, hunds-haͤut zu gerben ... wer solches uͤbertritt, solle bey dem rothgerber-handwerck nicht gedultet werden1718 Reyscher,Ges. XIII 1112 Faksimile
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es solle kein meister rothgerber handwercks kein eingekaufft leder, sondern was er selber gerbt ... auf den marckt bringen1718 Reyscher,Ges. XIII 1112 Faksimile
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[es] darf kein unterthan ... unter confiscationsstrafe rohe haͤute ins ausland verkaufen, ehe er diese einem meister des naͤchstgelegenen loͤher- roth- und weißgerber- ... auch kirschnerhandwerkes zum vorkaufe angeboten hat1790 Thomas,FuldPrR. III 68 Faksimile
II
Gewerbe eines Rotgerbers