rucksässig, adj., adv.
rucksässig, adj., adv.
zu
2Ruch
mit eigenem Hausstand ansässig
bdv.:
herdfest
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so werden alle und jede als des stifts aigne ruksessigen unterthanen hiemit treuherzig vermant1599 Kärnten/ÖW. VI 487 Faksimile
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alle andere rucksässige underthanen und inwohner unserer fürstenthumben1602 AktGegenref.² II 252
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so oft auch ein rucksäßiger undertan ... aus der pfar stirbt, hat er pfarer ain castraun1638 Steiermark/ÖW. X 240 Faksimile
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jurisdictions-stritt ... wegen eroͤffnung weiland J.M., gewesten ... rucksaͤßigen unterthanens zu St. Ulrich hinterlassenen testaments1650 CAustr. I 629 Faksimile
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den 6. september anno 1682 hat Michl Thamaßer zu diser herrschafft Groß-Lobming gehöriger vnd ruckhseßiger in der clain Lobming ... ein rebelian an seinen stifftstag veriebt1682 BeitrSteirG. 26 (1894) 143
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solle man ... denen ruckseßigen underthannen solches [Einfuhr von Wein] ohne nott auf anmelden nicht verwaigern1685 NÖsterr./ÖW. VIII 374 Faksimile
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will ratio statûs, daß kein officirer soll eines grund-herrn rucksaͤssigen unterthan werben, damit die liegende guͤter der herrschafften nicht wuͤste stehen duͤrffen1688 Beckmann,Idea 387 Faksimile
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es soll ein ieder rucksessiger underthann, dan die inleüt, ehehalten und erwachsene pupillen jährlichen auf wenigist zu öessterlicher zeit sich mit beichten und communicieren bei straff einstellen1699 OÖsterr./ÖW. XIII 144
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niemand, er sei under dem gottshauß ruckseßig oder ein inwohner1699 OÖsterr./ÖW. XIII 152
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die rucksessigen burger17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 193 Faksimile
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niemant außgenomben, er sei des stüfts Rhein rucksessiger unterthan oder nur mit der vogtei oder gericht untergebner17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 370 Faksimile
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ieder höll- und inmann sowohl als ein rucksessig behausster underthann1700 OÖsterr./ÖW. XIII 423
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er [Grundherr] ist auch nicht schuldig zu gestatten, daß ain rucksessig behauster unterthan sich ausser der grundherrschafft anderstwo häußlich niederlasse1753 Holger,Grundh./DRWArch.
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in personalspruͤchen ist jene grundobrigkeit [von mehreren] seine erste instanz, unter welcher der unterthan ruͤcksessig ist1780 SteirEinl. 9 Faksimile