Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügetag

Rügetag

, m.

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(Tag einer) Rügegerichtssitzung
bdv.: Rügungstag
  • auf die angestellten rügtäg für ... bringen
    1559 SchwäbWB. V 474
  • die pfarrkinder sind schuldig, ihren synodum oder rügtag mit den pfarrern zu halten
    1597 Bamberg (Diözese)/ArchKathKR. 72 (1894) 52
  • do ein ied[er] gemeinsman aufe genande rugetage erscheinen solte und ... rugen und fuerbringen solle alles was rugbaer ist
    1603 BadW. 309
  • das ... alle und eines jeden jahrs drey gerichts-, ruge- oder ohngebottene gedingsdage ... zu halten
    1606 SchriesheimW. 161
  • unsere land-schultheißen ... sollen jedes jahr zween gewisse rüge-tage oder landfeste ... halten
    1607 WildenburgLR. III 7 § 1
  • was also straffbars durch sie [so in ruggerichten anzeig der laster zuthun schuldig] gesehen, gehoͤrt oder glaubwuͤrdig erfahren, jedesmahls, auff die angestelte rugtaͤg fuͤrzubringen [sei]
    WürtLO. 1621 S. 866
  • wie ... die windener gemeinde ... auch ihren besonderen rügetag [hat]
    1658 Westerwald/GrW. I 606
  • solche ... rugrichter sollen zu dene angesezten bestimbten rugtägen ... alle ... personen, so zue anzaig der laster befragt worden ... anhören
    1658 WürtLändlRQ. I 616
  • wann sichs ... befindet, daß die jenige laster und straffbare mißhandlungen, so auf den bestimmten ruͤg-tagen angezeigt, wahrhafftig ... begangen worden
    1715 BadLO. 344
  • bey denen koͤhr- und ruͤge-tagen, ostern und michael, sollen die richtere jedesmahl der gemeinde richtige rechnung ablegen
    1724 Klingner I 686
  • rug-tag, der tag woran das rug-gericht gehalten wird
    1741 Frisch II 133 b
  • bei dringenden umstaͤnden ... sind die vorfaͤlle sogleich dem oberamte anzuzeigen, wornaͤchst unter dessen vorsitze der von ihm besonders bestimmte ruͤgetag gehegt werden kann
    1788 Thomas,FuldPrR. I 147
  • rugetag, bußsatz, forsttag ist der tag, an welchem forstgericht gehalten wird, um die waldfrevler zu bestrafen
    1809 Hartig,ForstSpr. 45
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