Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügezettel

Rügezettel

, m., auch f.

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I beim Militär: Aufzeichnung über Beschuldigungen
  • [Verfahren beim Beuterecht:] was einer geraisig, so fragt man nach seinem namen und schaut dann in die peutzettelen, ob er allein oder mer pfert unter im het, darnach zalt man in. man schaut auch in die rugzettelen, ob er icht gerügt wer, daz melt man auf in
    1449/50 NürnbChr. II 262
  • rug-zeddel ... das register der angegebenen ubertretter und ubertrettungen
    1741 Frisch II 133b
II Verzeichnis der von den Rügegerichten (I) abzuurteilenden Taten
  • was der offentlichen laster mehr sein, die die weltliche obrigkeit bisher nicht ... gestraffet ... welcher nach gelegenheit mehr in den rugezedel moͤgen gesetzet werden
    1554 Mansfeld/EvKirchO. II 143
  • laster vnnd růgzedel warauff die růger acht nemen, den amptleütten vnnd růgrichtern, vermoͤg der ordnung, anbringen vnd růgen sollen
    1559 WürtRügO. 228r
  • wie dann gewisse ruͤgzettel, darinn nach eines jeden ampts vnd orts gelegenheit die delicta zu specificirn, abgefast werden sollen
    1599 OPfalzLO. 191
  • damit dan sich jeder zu erinnern wiße, was vnd waruff er zu ruͤegen schuldig, soll der gemeind folgender ruͤgzettel verstendiglich fuͤrgelesen werden
    1599 Reyscher,Stat. 452
  • hie ist vermerkt die ruegzettel deß markts rechten zue W.
    1603 NÖsterr./ÖW. VIII 239
  • laster-und ruegzettul, worauf die unterthanen acht haben, auch wie und was sie dem vogt vermöge der ordnung anzubringen und zu rügen schuldig sein sollen
    1611 WürtLändlRQ. II 200
  • was ... wider gemeiner statt oder fleckens ehehafftinen, satzungen vnd ordnungen were, auch in dem rugzedel begriffen, vnd euch zustraffen bestimpt
    WürtLO. 1621 S. 867
  • sollen sie [Vögte] ... den nachgesezten rugzettul offentlich verständlich verlesen
    1658 WürtLändlRQ. I 618
  • auf daß man auch wissenschaft habe, was zu fragen, und was ruͤgbare sachen seyen, so sollen unsere beampte den hieunten gesetzten ruͤg-zettul in fleißiger obacht halten
    1715 BadLO. 344
  • ruͤg-zettul oder summarische verzeichnuß der laster und unthaten, darauf bey den ruͤg-gerichten unsere unterthanen von den amptleuten befragt ... werden
    1715 BadLO. 347
  • der ... vorgeschriebene modus und ruͤgezeddel 
    1754 SammlBadDurlach III 584
  • [Rügegericht:] hierauf erfolgt das summarische verhoͤr und die bestrafung der leichtern vergehungen nach anleitung der uͤbergebenen ruͤgezettel und des durchgangsprotokolls
    1785 Fischer,KamPolR. II 130
  • wobey jeder einzelne ... nach anleitung des in der landesordnung enthaltenen laster- und rugzettels befragt [wird]
    1804 v.Berg,PolR. IV 267
III Verzeichnis von Stadt- oder Kirchspielsrechten
  • ein ruegzetl, schmals pargamentregister mit 12 plötern, hierinen alle stattfreiheiten benent werden
    1695 NÖsterr./ÖW. VIII p. 9
  • vroichzettul von etlicher gerechtigkeit des dorffs und kirspels S.
    1776 KlArchRhProv. II 196
IV Strafe für Wald- oder Feldfrevel
  • an den zinßen von den gemeinen häusern ... an den rüg-zettlen haben sie [die Rappoltsteinischen] ihren theil, wie sie geben so haben sie auch daran
    1638 Alsatia 1862/67 S. 285
V Verzeichnis von auf den Kirchendienst bezogenen Strafen?
  • extract aus dem vroechzittul aengaende die kirchendiensten
    oJ. KlArchRhProv. II 123
unter Ausschluss der Schreibform(en):