Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügezettel
Artikel davor:
Rügung
Rügungbüchel
Rügunggeld
Rügungstag
Rügungzettel
Rügvogt
Rügewein
rügeweise
Rügzeit
Rügzent
Rügezettel
, m., auch f.
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I
beim Militär: Aufzeichnung über Beschuldigungen
- [Verfahren beim Beuterecht:] was einer geraisig, so fragt man nach seinem namen und schaut dann in die peutzettelen, ob er allein oder mer pfert unter im het, darnach zalt man in. man schaut auch in die rugzettelen, ob er icht gerügt wer, daz melt man auf in1449/50 NürnbChr. II 262Faksimile - in Google Books
- rug-zeddel ... das register der angegebenen ubertretter und ubertrettungen1741 Frisch II 133bFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Verzeichnis der von den Rügegerichten (I) abzuurteilenden Taten
vgl.
Lasterzettel (II),
Rügatzettel
- was der offentlichen laster mehr sein, die die weltliche obrigkeit bisher nicht ... gestraffet ... welcher nach gelegenheit mehr in den rugezedel moͤgen gesetzet werden1554 Mansfeld/EvKirchO. II 143
- laster vnnd růgzedel warauff die růger acht nemen, den amptleütten vnnd růgrichtern, vermoͤg der ordnung, anbringen vnd růgen sollen1559 WürtRügO. 228r
- wie dann gewisse ruͤgzettel, darinn nach eines jeden ampts vnd orts gelegenheit die delicta zu specificirn, abgefast werden sollen1599 OPfalzLO. 191Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- damit dan sich jeder zu erinnern wiße, was vnd waruff er zu ruͤegen schuldig, soll der gemeind folgender ruͤgzettel verstendiglich fuͤrgelesen werden1599 Reyscher,Stat. 452Faksimile (ca. 210 KB)
- hie ist vermerkt die ruegzettel deß markts rechten zue W.1603 NÖsterr./ÖW. VIII 239Faksimile (ca. 47 KB)
- laster-und ruegzettul, worauf die unterthanen acht haben, auch wie und was sie dem vogt vermöge der ordnung anzubringen und zu rügen schuldig sein sollen1611 WürtLändlRQ. II 200Faksimile (ca. 41 KB)
- was ... wider gemeiner statt oder fleckens ehehafftinen, satzungen vnd ordnungen were, auch in dem rugzedel begriffen, vnd euch zustraffen bestimptWürtLO. 1621 S. 867Faksimile - in Google Books
- sollen sie [Vögte] ... den nachgesezten rugzettul offentlich verständlich verlesen1658 WürtLändlRQ. I 618Faksimile (ca. 50 KB)
- auf daß man auch wissenschaft habe, was zu fragen, und was ruͤgbare sachen seyen, so sollen unsere beampte den hieunten gesetzten ruͤg-zettul in fleißiger obacht halten1715 BadLO. 344Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- ruͤg-zettul oder summarische verzeichnuß der laster und unthaten, darauf bey den ruͤg-gerichten unsere unterthanen von den amptleuten befragt ... werden1715 BadLO. 347Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- der ... vorgeschriebene modus und ruͤgezeddel1754 SammlBadDurlach III 584Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Rügegericht:] hierauf erfolgt das summarische verhoͤr und die bestrafung der leichtern vergehungen nach anleitung der uͤbergebenen ruͤgezettel und des durchgangsprotokolls1785 Fischer,KamPolR. II 130Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wobey jeder einzelne ... nach anleitung des in der landesordnung enthaltenen laster- und rugzettels befragt [wird]1804 v.Berg,PolR. IV 267Faksimile - in Google Books
III
Verzeichnis von Stadt- oder Kirchspielsrechten
- ein ruegzetl, schmals pargamentregister mit 12 plötern, hierinen alle stattfreiheiten benent werden1695 NÖsterr./ÖW. VIII p. 9Faksimile (ca. 45 KB)
- vroichzettul von etlicher gerechtigkeit des dorffs und kirspels S.1776 KlArchRhProv. II 196
IV
Strafe für Wald- oder Feldfrevel
- an den zinßen von den gemeinen häusern ... an den rüg-zettlen haben sie [die Rappoltsteinischen] ihren theil, wie sie geben so haben sie auch daran1638 Alsatia 1862/67 S. 285
V
Verzeichnis von auf den Kirchendienst bezogenen Strafen?
- extract aus dem vroechzittul aengaende die kirchendienstenoJ. KlArchRhProv. II 123