Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügschreiber

Rügschreiber

, m.

Schreiber bei dem Rügegericht (III) 
  • haben wir unser ganzes hantwerk ... in gegenwart deß herrn rueg schreibers bei samen gehabt und inen dieser geselln unbefugt begern fur gehalten
    1601 Schoenlank,NürnbGesellenw. 609
  • wann ein meister einen lehrjungen an und auff nimbt, soll ... derselbe bey dem rugsschreiber, ordlicher weiß ein- und ausgeschrieben werden
    1694 Gatterer,TechnolMag. I 93
  • daß [das reichs-edict] in hiesiger stadt [Nuͤrnberg] von rugsamts wegen vorerst denen geschwornen jedes handwerks, nachhero aber auf denen herbergen denen gesammten meistern und gesellen durch den rugsschreiber vorgelesen ... werden solle
    1764 Lahner,Samml. 152