Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügungstag

Rügungstag

, m.

wie Rügtag 
  • daß die oder selbige [Gemeindemitglieder] auf den angesezten rugungstag erscheinen
    1658 WürtLändlRQ. I 618
  • einen gemeinschaftlichen ruͤgungs-tag ..., woselbst die ... frevlere ... bestraft werden
    1790 Moser,ForstArch. VIII 201