Rüstgezeug, n.
Rüstgezeug, n.
zur Ausübung der städtischen Aufgaben benötigtes Material
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[wenn der Stadtrat wechselt] sollen alle emeter [Stadtämter] ... dem nauen rath ... ires vorraths rustgetzeugs vnd was sie vnder handen, glaubwürdige inuentaria vbergeben1540 JenaStO. Art. 2 Textarchiv: JenaStO. Art. 1ff.