Rüsthaltungsparsel, n.
Rüsthaltungsparsel, n.
zu
Parsel
Anteil an den zu stellenden militärischen Ausrüstungsgegenständen
vgl.
Roßdienstparzelle
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die jaͤhrliche verrechnung der pferde muß absonderlich geschehen, und nicht mit den korn- oder andern rusthaltungs-perseelen zusammen vermengt werden1686 SammlLivlLR. II 982 Faksimile