Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüstpferd

Rüstpferd

, n.


I Zuchthengst
  • soll der kirchspielmann finden in dem fronhof zu S. einen farren, ein rüstpferd, einen eber, ein wider, einen ganser, antracher, ob der kirspelman das bedürfen würde
    1478 Hessen/GrW. I 573
II für Transportdienste des Landes zur Verfügung zu stellendes Pferd
  • wir wollen auch wegen der ruͤst pferde die capitul bey dem alten herkommen lassen, auch solche pferde anderer gestalt nicht, als wie vor alters geschehen, gebrauchen
    1653 CCMarch. VI 1 Sp. 433
III
Steuer als Geldablösung für Rüstpferde (II) 
  • unter den landsherrlichen revenuͤen sind ... pferd- und pfleggenußgelder, ruͤstpferde und faßgroschen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 404
unter Ausschluss der Schreibform(en):