Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüstung
Artikel davor:
rüstig
rüstigen
Rüstigung
Rüstkammer
Rüstkommissar
1rüstlich
2rüstlich
Rüstordnung
Rüstpferd
Rüststeuer
Rüstung
, f.
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I
Ausstattung, Zubehör, Gerätschaft
vgl.
rüstig (I)
- als zuo einem verkouften huß, was nut vnnd nagel begryfft, gehört, soll ein louffender bratspieß mit syner rüstung vnnd das winden seil ouch darinn verhafft syn, vnnd bim huoß plyben16. Jh. ZürichGB. 307Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß alle ambt- vnd dienstleut jhr bestellte anzahl pferdt in guter rüstung halten sollenBairLR. 1616 Inhaltsverz. IV
- die caminfeger ... sollen [im Falle eines Brandes] in ihrer voͤlligen ruͤstung ... bei dem feuer erscheinen1763 SammlBadDurlach II 435Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
militärische Ausrüstung, Bewaffnung, auch konkret: Panzer, Waffen, Körperschutz (im gerichtlichen Kampf); (Geld-) Beitrag zur Kriegsrüstung (Beleg 1507, 1540)
bdv.:
Rüstzeug
- mit ... geburlicher ruestungen ... dienen1479 SchlesLehnsUrk. II 188
- wöllen wir [Kaiser Maximilian] ... dich auch deiner auffgelegten rüstung genediglichen erlassen1507 BeitrSteirG. 13 (1876) 20
- sol die selbige rüstung ader herfarth zugleich auf alle güter in gemeyn geschlagen werden1540 JenaStO. Art. 57
- du [Amtmann] wollest ... mit euren amtsverwandten ... in gutter rüstung und beraitschaft sitzen1557 ArchUFrk. 23 (1875/76) 208
- des er [gemein becker] gefreiet ist wachen, ochten, reysen; doch er sein rüstung unnd weher, gleich andern nachparn, so im gesetzt, iede zeit gerüst und gefast erfunden werden sollum 1571 RheingauLändlRQ. 373
- solle ... ein jeder buͤrger, so allhie haͤußlich gesessen mit seinen harnisch, gewehr und nothduͤrfftiger ruͤstung ... zu der stadt best und diensten staͤts ... versehen seyn1592 MünsterPolO.(Schlüter) 151
- [daß bei den burgermusterungen] jedere burger bei straf und verfallung dero rüstung und wehr keine gelehnte rüstung noch wehr haben sollen1593/94 TrierWQ. 176Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- die ... rüstung vnd erste hülffKrainLHdf. 1598 Bl. 47vFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wiewol ... vorbehalten wirdet, das under solcher varunder hab des manns ... seine claider, wehren, russtungen ... und waz sonsten zu seinem leib gehört ... außgenumen sein solle1599 NÖLREntw. II 17 § 18
- [haben wir] da des dorf uber hundert und mehr man stark geweßen, mit rüstung stellen müßen sechßunddreysig man1655 SchriesheimW. 282
- das reisguth, so canzleimannlehen ist, muß g. h. ein reispferd mit der rüstung halten17. Jh. ArchOFrk. 43 (1963) 100
- nach ablegung des eides untersuchen die kampfrichter die rüstungen und waffen der kämpfer1765 Majer,GOrdalien 261
III
ausgerüstete Kriegsmannschaft
- hedde ok de konig ... eine grote rustinge to water und to lande versamletum 1537 Kantzow,PommChr.(Gaebel) 129
- do nu hertoge H. vornam, dat sik sine vinde in S. begeven, wart he ilich rede und kam mit einer groten rustunge to vote und to perde vor S.um 1563 OldecopChr. 379
IV
Vorbereitung zum Krieg
- to der behoiff [beabsichtigte Fehde] hebben uns de gemelten van L. to unser rustunge mit veerdusent mark lubesch und eyner last bussenpulvers voreret1523 HanseRez.3 VIII 314
- zu solcher vnsern oberoͤsterreichischen landordnung vnd rüstung haben wir vns bewilligt von vnserm camerguet fünffhundert gerüster pferdtKrainLHdf. 1598 Bl. 49rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
Folterinstrument, zur Folter verwendete Gerätschaften
- do men de M. ok pinlich verhoren wolde und de rustinghe angelecht [hatte]1564 OldecopChr. 572
- es solt auch die folter nur mit stricken verrichtet werden, ohne andere ruͤstung1613 Praetorius,Zauberei 220Faksimile (ca. 409 KB)
- zu vollstreckung peinlicher vrtheil erkendt sich schultheis, gericht vndt gantze gemein, stock, galgen vndt alle rustung in ihrem costen zu erhalten1628/29 PfälzW. II 790