Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüstungsgeld

Rüstungsgeld

, n.

nur pl. belegt
wie Rüstgeld (I) 
  • [Bitte um] erlaß der ... rüstungsgelder in ansehung des jetzigen aufgebots der lehnpferde
    1663 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 55