Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüstwagen
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, m.
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Transportfahrzeug für Kriegsmaterial
bdv.:
Reiswagen
- eyn starcken rustwayn ... als sich zcur herfart geburt15. Jh. DobrilugkUB. 289 Anm. 2
- wann die landsfursten zu rüst- oder andern fuhrwägen pferd haben wollen, dass alsdann ein rath dieselben zu dero behuff, auch sonst täglich zu jrer eigenen notturfft von den müllern fordern lassen1565 Haltaus 1228Faksimile - in Google Books
- mit perden unde rustwagen, darmede gy [Kloster] uns [Landesherr] tho denende plichtich1565 Westphalen,Mon. II 555Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
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