Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruheglocke
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Ruheglocke
, f.
wohl Glocke, die abends zur Sperrstunde läutet
- wann zuer winterszeith undt im sommer abents die ruhe- und sperglokhenn gelaütet wierdt, sollen die leithgeber alle trinkher abschaffenn1664 MHungJurHist. IV 2 S. 492Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)