Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruhestand

Ruhestand

, m.

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I wie Ruhe (I) 
  • wie der innerliche ruhestand des reichs ... gegen allen auswaͤrtigen gewalt gesichert werden moͤchten
    1563 Moser,KreisAbsch. I 284
  • friden und ruhestanndt 
    1631 Tirol/ZRG.2 Kan. 47 (1961) 180
  • das heilige roͤmische reich einmahl wieder in vollkommenen ruhe-stand gebracht
    1641 RAbsch. III 559
  • sachen, welche immediate das gemeine reichs-beste und dessen ruhestand betreffen
    1705 KlugeBeamte I 673
  • frieden- und ruhestand 
    1727 Faber,Staatskanzlei 51 S. 565
  • den land-friden halten einige nur in so ferne fuͤr ein reichs-grund-gesetz, so ferne er die staͤnde des reichs denen reichs-gerichten ... unterwuͤrffig mache; nicht aber in so ferne, als er zu erhaltung des innerlichen ruhestandes im reich abzwecke
    1737 Moser,StaatsR. I 52
  • damit der hochgeliebte, so lange zeiten und auf den aͤusersten grad zerruͤttet gewesene allgemeine ruhe-stand desto gluͤcklicher restituiret
    1744 HistBeitrPreuß. II 301
  • damit der ruhestand und die sicherheit des kreyses weder von innen noch aussen auf irgend einige weise gekraͤnket werden moͤge
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 362
  • wo nicht der oͤffentliche ruhestand gestoͤhret ... werden sollen
    1760 Cramer,Neb. XVI 131
  • mehr als zwei drittel aller sessionen giengen bloß auf solche extrajudicialien, die bekanntlich zur erhaltung des ruhestandes in deutschland am wenigsten den aufschub leiden können
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 319
  • wichtige, den allgemeinen und öffentlichen ruhestand betreffende umstände
    1804 Gönner,StaatsR. 491
II Zeitspanne, in der vom Dienstherrn nach Beendigung der Amtstätigkeit anstelle des Dienstgehalts ein Ruhegehalt gewährt wird
bdv.: Ruhe (VI)
  • wenn der standesgehalt ... geringer ist, als der in dem vorausgegangenem ruhestand verbliebene standesgehalt war, so wird dieser letzte ... belassen
    1809 SammlBadStBl. I 713
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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