Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rutenausstreichen
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Rüstungsgeld
Rüstungsordnung
Rüstwagen
Rüstzeug
Rute
Rutenaushauen
Rutenausstreichen
, n.
wie Ruteaushauen
bdv.:
Rutenstrafe
- [wer andere zum Mittäter macht] der solle ... auch zu ruthen-ausstreichen erkant ... werden1614 CJVenatorio-Forest. III 175Faksimile - in Google Books
- daß bey dem ruthen außstreichen man bißweilen nach art des verbrechens dem thaͤter, wann er etwa noch jung ist, und doch ein grosses laster begangen, auch derentwegen das feuer ... verdient haͤtte, einen galgen auff den rucken brennen sollNÖLGO. 1656(CAustr.) 49 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Lohn eines Scharfrichters für das] ruthen-ausstreichen ... 37 1/2 xr.1729 ZDKulturg.2 2 (1873) 515
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rutenbreit
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