Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rutengänger
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, m.
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Person, die in amtlichem Auftrag mit der Rute (I 4) vergessene Grenzverläufe wieder aufspürt oder Erz- und Mineraliengänge im Gestein sucht
- [sie wollen] ein ruottengenger erfordern und ob was vorhanden, erkundigen lassen1598 MittFürstenbArch. II 713
- es moͤchte ... der herr amtmann durch gegenwaͤrtigen ruthengaͤnger die rechte reinung suchen lassen1. Hälfte 18. Jh. Beck,Gränzen4 201
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