Rutenstreichen, n.
Rutenstreichen, n.
wie Rutestrafe
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das ruthenstreichen ... ist ... keine newe arth zu peinigen1647 Rimphof,DrachKö./DRWArch.
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im fall die malefizperson am leben oder sonsten am leib mit ohrenabschneidung oder ruthenstreichen nit gestraft würd, hat selbe die centcösten zue bezahlen1663 WürzbZ. I 1 S. 492 Faksimile