rutschen, v.

in Bezug auf Zinsen: sich erhöhen
rutschendes Erbe, Erbgut bewegliche Güter, oder: bestimmte bewegliche Güter, die durch Ehegüterrecht und Erbrecht, oft auch durch Zwangsvollstreckung, behandelt werden wie unbewegliche Güter (nach LimbRBr. 662)