Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saalstiege

Saalstiege

, f.

Aufgang, Treppe zum Rathaussaal als Ort für Rechtshandlungen
  • derohalben läßt ein rath die hofglock läuten, darauf alle burger auf dem hof bei der saalstegen [sich zur entsetzung eines Meineidigen] versammeln
    1570/1623 WormsChr. 167
  • seine majestät [hat] ... von rath und gemein ... huldigung empfangen, welches von alters auf dem hof für der salstegen geschehen
    1570/1623 WormsChr. 199