Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saatkorn
Artikel davor:
Saalwart
Saat
Saatbrache
Saatfeld
Saatfrucht
Saatgefälle
Saathahn
(saatig)
(saatigen)
Saatkauf
Saatkorn
, n.
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wie Saat (I); auch als Abgabe
- viiij maldra avene que vocantur satcornum 1500 HalberstBonifUB. 265
- [sollen] der adel, ... stiftspersonen und vorsteher nach dem maße des saatkorns, der korn- und geldpächte kontribuiren1572 Mecklenburg/Gierke,Fschr. 1911 S. 1147
- ex parte annone, proprie zatkornevor 1650? LübUB. V 401Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was der ackermann in staͤdten ... saͤn will, muß er vorher ... den impost davon entrichten, und ohne geloͤsten zettel [darf] das saat-korn nicht aus denen thoren gelassen werden1684 CCMarch. IV 3 Sp. 165Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- was ich den bauern an hofwehr, brot und saatkorn bei antritt des gutes habe geben müssen, indem ich fünf bauernhöfe vollkommen bewehren müssen1731 PommMbl. 24 (1910) 132
- ein jeder, welcher ackerbau hat, soll wenigstens zween monathe vor der gewoͤhnlichen bestellungs-zeit des braak- und sommer-feldes das erforderliche saat-korn ..., bei 2 thlr. strafe, ... anschaffen1756 BrschwWolfenbPromt. II 554Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- wenn der pachtbauer wegen ungluͤcksfaͤlle geld zu anschaffung pferde und kuͤhe oder des brodt- und saatkorns benoͤthiget ist, so muß er den gutsherrn zur einwilligung in die schuldaufnahme ersuchen1785 Fischer,KamPolR. I 765Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Saatkosten
Saatland
Saatpfennig
Saatrente
(Saatscheffel)
Saattag
Saatzeit
Sabbat
Sabbatal