Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sachbediente

Sachbediente

, m.

Person, deren man sich zur Erledigung einer 1Sache (I) bedient
  • daß die streitigen partheyen sich den ... producten und schriftlichen recessen weder fuͤr sich selbst noch durch ihre sachbediente advocaten und procuratoren nicht unterschrieben [hätten]
    1657 HadelnPriv. 275
  • wie dieselbe [protonotarii] nichts denen actis beylegen sollen, welches nicht vorhero decretiret, so muͤssen sie auch ohne ausdruͤckliche veranlassung denen parten oder deren sach-bedienten, vor der expedition, von denen verordnungen ... keine nachricht zukommen lassen
    1709 CCMarch. II 1 Sp. 370