Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sachfällig
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, adj.
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in einem Rechtsstreit unterliegend, unterlegen; bußpflichtig; auch subst.: Person, die einen Rechtsstreit verloren hat
- O. ... vnde syne schichtes brodere sakefellich iij m.1475 FinlMedeltidsurk. VIII 416
- eß ware daher nicht angezaigt, den proceß zu führen, da, im falle man gegen den pfarrer sachfällig würde, der andern khainer sich in solche tractation mehr einlassen wurde1597 Schwanser/DRWArch.
- wird einer vom aeltermann oder beysitzer seines verbrechens wegen, rechtmaͤssig sachfaͤllig erkandt, und will hernach muhtwilliger weise solche straff-gelder nicht ausgeben ... demselben soll seine straffe auff ein vierdten theil mehr erhoͤhet werden1669 SammlLivlLR. II 402Faksimile - in Google Books
- rechtsfaͤllig / succumbens, victus, in judicio condemnatus ... sachfaͤllig / id. qvod rechtsfaͤllig / causâ cadens1691 Stieler 420Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann einer ... in erster instanz ein urtheil vor sich erhalten u. in der appellations-instanz erst s[achfällig] worden und verlohren1706 SchwäbWB. VI Nachtr. 2863Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß, wenn er [appellant] sachfaͤllig erkant werden solte, er appellaten alle zuerkante kosten und schaden erstatten wolle1712 BrschwLO. II 84Faksimile - in Google Books
- daß solche [depositions-gebühr] ... in ordentlichen proceß-sachen vom sachfälligen theil ... bezahlet werden1719 CCOldenb. III 76
- wenn auch ein nachbar ... verklaget werden sollte, dieser die unkosten, wenn er sachfaͤllig wird ... zu tragen schuldig seyn soll1720 Klingner I 593Faksimile (ca. 85 KB)
- nach denen ober-ysselschen rechten ... muß der klaͤger caution in lehns-sachen bestellen, daß er, wofern er sachfaͤllig werden solte, dem beklagten alle verursachte unkosten wiederum erstatten wolle1721 Ludovici,LehnsProzeß3 191Faksimile - in Google Books
- hingegen sie [partheien] hierdurch sich nur selbst sachfaͤllig machen, oder doch den proceß straͤflich verlaͤngern1733 Emminghaus,CJGerm. II 471Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sachfällig oder schuldig1746 ActaBoruss.BehO. VII 199
- sachfaͤllig, der seine sache, seinen proceß verliehret1762 Wiesand 924Faksimile - in Google Books
- wer bei dem ober-appellationsgerichte als zweiter instanz sachfaͤllig wird, dem solle eben wohl auch eine dritte instanz ... gestattet werden1769 Bewer,Rechtsfälle V 124Faksimile - in Google Books
- ob einer ob contumaciam sachfaͤllig werden koͤnne1769 Cramer,Neb. 89 S. 1Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- bey appellationen insonderheit macht der verzug dieses rechtsmittel ohne alle ursache gehaͤßig, und verlaͤngert den besitz des sachfaͤlligen1785 Brandis,RKG. 148
- der nach dem richterspruche sachfällige durfte nicht davon appellieren, weil präsumiert werden mußte, daß der wille der richter mit dem wahren gemeinsamen willen übereinkomme1796 FichteVolk 30
- der sachfaͤllige kann auch nach dieser entscheidung die klage aus einem vermeintlich staͤrkeren rechte auf die sache noch anhaͤngig machen1811 ÖstABGB. § 347Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der in dem abgefuͤhrten rechtsstreite sachfällig geworden, jener hat dem gegentheil jedesmal die aufgelaufenen gerichtsunkosten zu verguͤten1813 Landadvokat 237
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